Unterschiede auch bei der GKV?

Nach dem Sozialgesetzbuch wird den gesetzlichen Krankenkassen vorgeschrieben, welche Mindestleistungen sie den Versicherten gewähren müssen. Der Leistungsumfang ist bei den verschiedenen Krankenkassen also im Wesentlichen einheitlich, jedoch können die Beitragssätze bis zu ~ 2,5% schwanken. Sie liegen meist zwischen 13% und 15% des monatlichen Bruttoeinkommens. Ab Januar 2008 wird aufgrund der aktuellen Gesundheitsreform sogar ein Einheitssatz von 15,5% festgelegt.
Zudem bieten manche Kassen Extraleistungen an (wie z.B. Erstattung von Kosten für alternative Heilverfahren), die nicht im Pflichtkatalog enthalten sind. Mit einem guten Vergleich und Wechsel lässt sich also der Versicherungsschutz verbessern und auch bares Geld sparen.
Wer muss sich gesetzlich versichern?
Arbeitnehmer, die unter der Beitragsbemessungsgrenze liegen – also nicht mehr als 4.012,50 Euro monatlich (48.150 Euro im Jahr) verdienen, sind gesetzlich pflichtversichert. Wenn Ihr Einkommen diese Grenze übersteigt oder Sie beruflich selbstständig sind,können Sie sich auch privat krankenversichern.
Beitragsberechnung
Die Krankenversicherungsbeiträge ergeben sich aus einem prozentualen Anteil des Einkommens. Diese werden zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer in nahezu gleichen Teilen aufgeteilt. Im Gegensatz zu der privaten Krankenversicherung, bei der alle Familienmitglieder einzeln versichert werden müssen, sind sie in der GKV beitragsfrei mitversichert, solange sie nicht erwerbstätig sind (max. Verdienst von 340 € monatlich). Die GKV misst die Beiträge nicht am Gesundheitszustand des Versicherten – es wird keine Gesundheitsprüfung verlangt.
Freie Wahl zwischen Krankenkassen
Es gibt Allgemeine Ortskrankenkassen, Ersatzkrankenkassen, Betriebskrankenkassen und Innungskrankenkassen. Betriebs- und Innungskrankenkassen nehmen nur Mitglieder bestimmter Betriebe oder Berufsgruppen auf, während Ortskrankenkassen und Ersatzkrankenkassen bundesweit allen gesetzlich Versicherten offen stehen. Innungs-und Betriebskrankenkassen haben oft niedrigere Beitragssätze. Ein Vergleich kann also viel Geld sparen.
Ergänzungstarife
Heutzutage werden die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen immer mehr eingeschränkt. Oft muss der Versicherte die Kosten für Behandlungen und Medikamente zum Teil oder ganz tragen. Ergänzungstarife/ Krankenzuatzversicherungen können das Versicherungsspektrum der GKV aufstocken. Hierdurch erhalten Sie u.a. bessere Leistungen bzw. Kostenerstattungen bei Krankenhausaufenthalten, Brillen und Kontaktlinsen, Zahnersatz,alternative Behandlungen, Krankenversorgung bei Auslandsaufenthalten.
Wie kann ich wechseln?
Der Wechsel zu einer anderen gesetzliche Kasse ist dann möglich, wenn Sie mindestens 18 Monate lang Mitglied bei Ihrem bisherigen Krankenkasse waren. Mit einer schriftlichen Kündigung können Sie dann zum Ende des übernächsten Kalendermonats kündigen. Anschließend stellen Sie einen Aufnahmeantrag bei Ihrer neuen Krankenkasse und reichen die Kündigungsbestätigung der alten Kasse ein. Wenn Sie dann bei Ihrer alten Krankenasse eine Mitgliedsbestätigung der neuen Kasse vorlegen, wird Ihre Kündigung wirksam.