Vermögenswirksame Leistung

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Vermögenswirksame Leistungen (VWL)

Vermögenswirksame Leistungen werden freiwillig vom Arbeitgeber entweder zusätzlich zum laufenden Gehalt oder als Teil des Arbeitslohnes gezahlt. Der Anspruch auf die VWL ist nicht übertragbar.

Wie hoch können VWL sein?

Die Höhe der Geldleistung ist oft in der Betriebsvereinbarung, im Tarif- oder Arbeitsvertrag geregelt. In der Regel werden 6,- € bis 40,- € gezahlt. Fragen Sie bei Ihrem Arbeitgeber nach. Dort erhalten sie nähere Informationen.

Bekomme ich VWL?

Alle Arbeitnehmer können vermögenswirksame Leistungen beantragen. Dazu zählen alle Auszubildende, Praktikanten, Umschüler, Soldaten, Beamte und leitende Angestellte. Davon ausgenommen sind Selbständige, Freiberufler, Handelsvertreter und Rentner. Teilzeitbeschäftigte erhalten dieVWL meist nur anteilig.

Die VWL können Sie direkt bei ihrem Arbeitgeber beantragen. Sollte Ihr Arbeitgeber keine Zuzahlung leisten, können Sie ein Teil Ihres Gehaltes als vermögenswirksame Leistungen anlegen lassen.

Wie bekomme ich VWL?

Um VWL zu erhalten, müssen Sie zuerst einen Sparvertrag über eine begünstigte Anlageform abschließen. Die Sparformen sind vom Gesetzgeber vorgegeben. Bei Vertragsabschluss erhalten Sie eine Arbeitgeberbescheinigung, die Sie beim Arbeitgeber vorlegen, damit er die VWL auf Ihr Anlagekonto überweist. Eine Übersicht der verschiedenen Anlagemöglichkeiten erhalten sie bei unseren zertifizierten Beratern.

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